Google ist verurteilt worden, weil die Suchmaschine Anzeigen von Produktfälschern veröffentlicht hat. Als Argument diente dem Gericht pikanterweise Googles Zensur in China.

Die Anzeigenspalte rechts neben den Suchergebnissen hat Google jetzt Ärger mit der französischen Justiz eingebracht. Der Suchmaschinen-Betreiber muss Schadenersatz an das Luxus-Label Louis Vuitton zahlen – weil Google bei einer Suchanfrage nach dem Label Anzeigen einblendete, die direkt zu gefälschten Vuitton-Produkten führten.

Außerdem hatte Google bei Suchbegriffen wie «Imitation» und «Vuitton» neben Links des Markenherstellers Seiten von Produktfälschern platziert. 300 000 Euro Schadenersatz kostet das die Suchmaschine jetzt nach einer Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts, wegen «unlauteren Wettbewerbs und Markenfälschung». In der ersten Instanz waren es Anfang 2005 noch 200 000 Euro gewesen – allerdings hatte Google selbst gegen das damalige Urteil Berufung eingelegt.

Das Internet-Unternehmen hatte versucht, sich mit der Aussage aus der Affäre zu ziehen, man habe keine komplette Kontrolle darüber, wer auf den Seiten Werbung schalte. Diesem Argument mochte das Gericht jedoch nicht folgen – pikanterweise mit der Begründung, die Filterung von missliebigen Inhalten in Googles chinesischer Ausgabe zeige, dass auch die Piraten-Anzeigen hätten gefiltert werden können.

Bei Louis Vuitton zeigte man sich über das neue Urteil erfreut. Es sei «demoralisierend gewesen, punktuell» gegen Fälscher vorzugehen und sich gleichzeitig von Juristen sagen zu lassen, im Internet könne man nichts machen, erklärte der Konzern.

Inzwischen scheint man bei Google in Sachen Vuitton übrigens auf Nummer sicher zu gehen: Am Donnerstag Nachmittag lieferte eine entsprechende Suchanfrage bei der Website überhaupt keine Anzeigen mehr – im Gegensatz zu allen anderen getesteten Designermarken.

Dies könnte sich als Marktlücke für wirklich gute SEO‘s herausstellen, denn bei 15.400.000 Suchergebnissen nach vorne zu kommen ist nicht ganz einfach aber keineswegs unmöglich.

Quelle: Netzeitung