Fakt ist das sich die meisten soetwas gefallen lassen.
Es kann nicht angehen das durch Dickfälligkeit geltendes Recht ausgehebelt wird,
denn wären alle Gesetze insbesondere die EU eine Lachnummer.
Insofern ist heute nachfolgender Brief an Ryanair Dublin rausgegangen:

Zusätzlich geht noch eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen Artikel4 der EU-Verordnung Nr. 261/2004 an die LBA (Luftfahrt Bundesamt) raus. Die LBA sind mit der Durchsetzung der EU Verordnung zuständig.
Das LBA ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern.
Kurz gesagt die LBA führen Strichliste, gibt zu viele Beschwerden kann es auch zu Problemen für
das eine oder andere Luftfahrtunternehmen kommen. Handlungszwang besteht für die LBA spätestens wenn viele Beschwerden aufgelaufen sind und seitens der Öffentlichkeit (z.B. Presse) Nachfragen kommen und die Durchsetzung von EG Verordnungen faktisch nicht durchgeführt wird.
Links zum Thema:
Vordrucke Luftfahrt Bundesamt


November 4th, 2006 at 19:26
[...] Gestern Mittag ist Ryanairs Antwort auf mein Fax an Ryanair per eMail bei mir eingegangen. Dear Mr Sch… [...]
November 9th, 2006 at 20:09
[...] Anscheinend wurde die Rückerstattung erst nach meinem Beschwerdebrief durchgeführt, denn passt zumindest der Zeitrahmen von 5-7 Tage. [...]
November 13th, 2006 at 21:18
unglaublich… wir hatten just ähnlich Probleme. Hab deinen Vordruck und die Faxnummer dankend entgegen genommen
SM