Leider kommt Grippe bedingt der Blogeintrag erst heute…

Am 09.11.2006 habe ich Beschwerde über Ryanair beim LBA (luftfahrtbundesamt) eingelegt. Dies wird einem durch entsprechende Formular auf der Webseite vom LBA sehr einfach gemacht.

Am 10.11.2006 kam auch prompt die Bestätigung über den Eingang der Beschwerde beim LBA mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Schadwinkel,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Das LBA ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern.

Das LBA wird Ihre Beschwerde zunächst einer Vorprüfung unterziehen und eine Erstbewertung der Frage vornehmen, ob überhaupt ein Anwendungsfall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben ist. Trifft das erkennbar nicht zu oder ist das LBA nicht die zuständige Durchsetzungsstelle, erhalten Sie von uns möglichst umgehend eine entsprechende Nachricht.

Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorliegen könnte, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Hinweise an das betreffende Luftfahrtunternehmen weiterleiten und das Unternehmen auffordern, Ihnen sowie dem LBA in angemessener Frist eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Das LBA überwacht den Eingang der Stellungnahme, prüft diese und fordert das Unternehmen ggf. zu ergänzenden Informationen auf.

Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir Sie über das Ergebnis abschließend informieren.

Ihre privatrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen müssen Sie allerdings weiterhin nach den im deutschen Recht vorgesehenen Verfahren geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Karen Müller
Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Na Frau Müller, dann bin ich ja mal gespannt.

Um nicht untätig in der Ecke zu sitzen habe ich zwischenzeitlich einen Rechtsanwalt mit einer ersten Kosten / Risikoabschätzung beauftragt um zu schauen ob ich mir den Klageweg überhaupt leisten kann. Klein beigeben entspricht normalerweise gerade bei solchen Dingen nicht meinem naturell.