Vorschriften bei Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig
Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung [...]
Quelle: Sozialticker

Februar 28th, 2008 at 18:05
[...] directwatch.de ff. (Vorschriften bei Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig) [...]
Februar 29th, 2008 at 9:42
Hallo,
natürlich hast du Recht. Das Urteil ist durchweg als positiv für die Privatsphäre einzuschätzen. Dennoch bekommt man durchaus den Eindruck, wenn man die Presse verfolgt, dass unsere Politiker das herzlich wenig interessiert. Die Töne die sie anschlagen, sind nach wie vor die Selben. Auch ist nicht bekannt geworden, dass es Änderungen im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geben soll. Und es steht nach wie vor das Problem, dass alle ausführenden Organe im Grunde nicht in der Lage sind zu entscheiden oder solche Maßnahmen sinnvoll und mit Augenmaß durchzuführen.
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