Otto Schily im Bundestag (Foto: dpa)

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte bis ins kleinste Detail offenlegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nach Klagen der scheidenden SPD-Parlamentarier Schily und Kröning entschieden. Beide erzielten aber einen Teilerfolg: Sie müssen auferlegte Ordnungsgelder nicht zahlen. [mehr]

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