Bewilligung von Hartz IV setzt Mitteilung des Aufenthaltsortes voraus
Das Landessozialgericht Bayern hat in einem 25.09.2008 veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Leistungen der Grundsicherung begehrender Hilfebedürftiger verpflichtet ist, seinen Aufenthaltsort mitzuteilen (Az. L 7 B 427/08 AS ER).
Als Begründung nannte das Gericht, dass der Leistungsträger lediglich auf diese Weise beurteilen könne, ob eine örtliche Zuständigkeit im Sinne des § 36 SGB II besteht.
Im konkreten [...]
Quelle: pr
