Einstweilige Anordnung zum Nichtraucherschutzgesetz verlängert
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat die einstweilige Anordnung vom 11. Februar 2008, mit der das Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes zum Teil einstweilen ausgesetzt wurde, für drei Monate, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden, verlängert.
Mit Beschluss vom 11. Februar 2008 hatte der VGH das durch § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz [...]
Quelle: Sozialticker
